Fördermöglichkeiten

So können Sie uns unterstützen.

SPENDEN STATT GESCHENKE

Es gibt viele Anlässe zu feiern und zu helfen: Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum. Nutzen Sie diese Gelegenheiten und bitten Sie um Spenden statt Geschenke – eine Idee, die auch bei Ihren Gästen gut ankommt.

VEREINE / GRUPPEN / SCHULEN

Gemeinsam aktiv werden macht Spaß. Feiern Sie Ihr Vereinsfest doch einmal zugunsten kranker Kinder, planen Sie ein Benefizkonzert oder einen Spendenlauf. Kinder und Jugendliche machen dabei die Erfahrung, wie wichtig es ist, sich gegenseitig zu helfen. Ihre Aktion kommt ganz direkt kranken Kindern zugute. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Ideen.

UNTERNEHMEN

Jubiläen, Weihnachten oder andere Ereignisse sind gute Gelegenheiten, den Blick auf wichtige Hilfen für kranke Kinder zu lenken. Machen Sie sichtbar, dass Ihnen soziales Engagement im Unternehmen wichtig ist – Ihre Kunden und Mitarbeiter nehmen dies positiv auf und beteiligen sich oftmals gerne selbst.

SPENDEN IM TRAUERFALL

Immer mehr Angehörige bitten anlässlich eines Trauerfalls im Sinne ihrer verstorbenen Verwandten um Spenden für einen guten Zweck und schenken damit kranken Kindern und Jugendlichen bessere Zukunftsperspektiven. Auch bei uns ist diese Form der Spende möglich. Hier finden Sie weitere Informationen.

ZUSTIFTUNGEN

Was ist eine Zustiftung?

Bei Zuwendungen an Stiftungen unterscheidet man im Allgemeinen zwischen Zustiftungen und Spenden. Bei Zustiftungen handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung in den Grundstock, das heißt das Vermögen, einer Stiftung. Im Gegensatz zu einer Spende, die zeitnah für den Stiftungszweck ausgegeben werden muss, bleibt die Zustiftung dauerhaft in der Stiftung erhalten. Sie wird angelegt, erhöht das gesamte Stiftungskapital und führt so zu höheren Erträgen. Die <link spenden zustiftungen.html internal link in current>Zustiftung an eine Stiftung kann in Form von Geld oder Sachleistungen erfolgen, so können Sie beispielsweise auch Immobilien stiften.

TESTAMENTSSPENDEN

Sie wissen bereits jetzt, dass Sie sich einmal über Ihren Tod hinaus für einen sozialen Zweck engagieren möchten und so die Zukunft mitgestalten möchten? Denken Sie darüber nach, ob Sie mit einem Vermächtnis oder einer Zustiftung kranken Kindern helfen möchten. Gemeinnützige und mildtätige Organisationen wie unsere Stiftung sind von der Erbschaftssteuer befreit, Ihr Vermögen kommt also ohne staatliche Abzüge voll den notwendigen Hilfen für kranke Kinder zugute.

Spenden